Begriff der Fahrlässigkeit und des Vorsatzes im Bezug auf das Strafrecht

Juli 16th, 2006 Autor: Phillip Kroll -
  • Leichte Fahrlässigkeit: Der mögliche Eintritt eines Unfalls wurde nicht beachtet.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Der Unfall wurde erdacht, aber nicht für möglich gehalten.
  • indirekter Vorsatz: Der Unfall wurde erdacht und das Risiko wurde eingegangen.
  • direkter Vorsatz: Der Unfall trat mit Wissen und Wollen ein.

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